Anschließend benötigen wir noch die Kontakt- und Versicherungsdaten der pflegebedürftigen Person.
Wir liefern Ihnen kostenlos innerhalb von 2 Werktagen Ihre SENIOBOX nach Hause - und das Monat für Monat !
Voraussetzungen
Damit die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. D.h. die pflegebedürftige Person ist in einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft (ehemals Pflegestufe 0, 1, 2, 3) und wird zu Hause gepflegt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Pflegehilfsmittel beantragen für gesetzlich Krankenversicherte
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, reichen wir den ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnen bei Antragsbewilligung direkt mit dieser ab. Ein Antragsformular liegt bei der Erstlieferung Ihrer SENIOBOX bei. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag stecken Sie einfach in den beiliegenden, portofreien Freiumschlag und schicken Ihn an uns zurück. Um alles Weitere kümmern wir uns.
Wenn Sie möchten, können Sie sich das Antragsformular und den Freiumschalg auch auf unserer Website www.seniobox.de herunterladen und zusammen mit der Erstbestellung postalisch bei uns einreichen.
Wichtiger Hinweis zur Antragsabwicklung und eventuell entstehende Kosten
Sollten Sie uns innerhalb von 14 Tagen das ausgefüllte Antragsformular nicht zusenden, so müssen wir Ihnen das Pflegepaket leider in Rechnung stellen.
Lehnt die Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme ab, so können Sie selbst entscheiden, ob Sie
Widerrufsrecht: Generell haben Sie im Rahmen des Widerrufsrechts die Möglichkeit, uns die SENIOBOX mit den nicht geöffneten und nicht verwendeten Pflegehilfsmitteln innerhalb von 14 Tagen wieder kostenfrei zurücksenden. Dazu verwenden Sie einfach das dem Paket beigefügte Retouren-Etikett.
Kostenübernahme für privat Krankenversicherte
Sofern Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. In der Regel erstattet auch die private Krankenversicherung und Beihilfe die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.
Wir lassen Sie nicht im Stich
Sollte das Antragsverfahren länger als gedacht schweben, so sind wir bereit, Sie für einen Zeitraum von insgesamt 3 Monaten zu beliefern und in Vorleistung zu treten. Wird der Antrag von der Pflegekasse dann doch abgelehnt, so müssen wir Ihnen leider die Kosten für die bis dahin gelieferten und von Ihnen verwendeten Pflegepakete in Rechnung stellen.
Deshalb Antrag gleich nach Erhalt der SENIOBOX ausfüllen,
in den beiliegenden Freiumschlag stecken
und an uns unterschrieben zurücksenden!