SENIOBOX beantragen!

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die tägliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.

Im Rahmen dieses Anspruchs steht Ihnen eine individuelle Beratung zu!

Bitte wählen Sie!

Pflegebox zusammenstellen

Sie fühlen sich ausreichend beraten oder haben bereits eine telefonische oder persönliche Beratung erhalten, dann können Sie Ihre Pflegebox einfach beantragen.

Persönliche Beratung erhalten

Sofern Sie die persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir bieten Ihnen eine telefonische Beratung durch geschulte Fachkräfte an. Dabei wird individuell ermittelt, welche Produkte für Ihre persönliche Versorgungssituation sinnvoll und notwendig sind.

Nutzen Sie das Kontaktformular und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück oder rufen Sie uns direkt unter der folgenden kostenlosen Rufnummer an: 0800 4414424.