
SENIOBOX beantragen!
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegehilfsmittel sind dazu gedacht, die tägliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.
Im Rahmen dieses Anspruchs steht Ihnen eine individuelle Beratung zu!
Sie fühlen sich ausreichend beraten oder haben bereits eine telefonische oder persönliche Beratung erhalten, dann können Sie Ihre Pflegebox einfach beantragen.
Sofern Sie die persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie unser Kontaktformular um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir bieten Ihnen eine telefonische Beratung durch geschulte Fachkräfte an. Dabei wird individuell ermittelt, welche Produkte für Ihre persönliche Versorgungssituation sinnvoll und notwendig sind.