Die Pflegekasse übernimmt für pflegebedürftige Personen zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40,- € monatlich (vorübergehend seit Mai/2020 bis zu 60 € monatlich). Voraussetzung ist die Pflege zu Hause und das Vorliegen eines Pflegegrads (vormals Pflegestufe). Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch § 40 Abs. 2 SGB XI.
Mit der SENIOBOX bieten wir Ihnen eine bequeme Dauerversorgung mit ausschließlich hochwertigen Pflegeprodukten. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sofern Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung einreichen.
Profitieren Sie von mehr als 100 Jahren Erfahrung im Sanitätsfachhandel!
Sorgenfreie Dauerversorgung mit Pflegehilfsmitteln ohne Vertragsbindung
Gewünschte Pflegehilfsmittel einfach auswählen und online bestellen. Sie haben die Wahl zwischen einer Standard-Hilfsmittelbox und einer individuellen Pflegebox. Sie geben uns den Auftrag für eine monatliche Dauerversorgung und wir liefern Ihnen die gewünschten Pflegeprodukte jeden Monat ganz bequem nach Hause, solange der Vertrag mit der Pflegekasse Gültigkeit hat.
Keine Vertragsbindung
Die SENIOBOX ist monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, so können Sie auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail eine verbindliche Bestellung vornehmen.
Vertrauensvoller Umgang mit Ihren Daten
Anschließend benötigen wir noch ein paar persönliche Daten der Person, die das Pflegepaket erhalten soll.
Sie können sich darauf verlassen, dass diese Daten absolut vertraulich behandelt werden.
Wir liefern Ihnen jeden Monat Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos innerhalb von 2 Werktagen nach Hause.
Bei der Erstlieferung Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegt ein Antragsformular bei, mit dem Sie Ihre Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Das Formular schicken Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück. Den Antrag auf Pflegehilfsmittel einfach in den beiliegenden, portofreien Freiumschlag stecken und abschicken. Wir reichen den Antrag auf Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte bei Ihrer Pflegekasse ein und rechnen bei Antragsbewilligung direkt mit dieser ab.
Wird der Antrag abgelehnt, so setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung!
Wenn Sie möchten, können Sie sich das Antragsformular und den Freiumschlag auch auf unserer Website herunterladen und zusammen mit der Erstbestellung postalisch bei uns einreichen.
HINWEIS für Privatversicherte!
Den Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung können wir jedoch nur für gesetzlich Krankenversicherte bei deren Pflegekasse einreichen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie, wie gewohnt, bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.