Alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Überblick
Welche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 40 € abgegeben werden dürfen, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes geregelt. Die im Folgenden zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stehen Ihnen zur Auswahl zur Verfügung und zeichnen sich durch hochwertige und zuverlässige Inhaltsstoffe und Materialien aus, deren Qualität geprüft und zertifiziert ist.
Nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Waschlotionen, Pflegelotionen und Pflegecremes, Einmalwaschlappen und Windeln. Einige dieser Körperpflegeprodukte finden Sie in unserem Sanitätshaus Onlineshop, wo Sie diese käuflich erwerben können.